Liebe Mitglieder der Interessengemeinschaft,

einer der Initiatoren der vier Kommanditgesellschaften profiliert sich an verschiedenen Stellen. Sven Donhuysen bemüht sich um viele Märkte. Das erhöht die Zahl der von ihm begeisterten Anleger nicht. Die Anleger der CGT Kommanditgesellschaften können sich einreihen in die Gruppen, die Herrn Donhuysen nicht sonderlich mögen.

Gründer Malte Hartwieg sei angeblich schuld, dass 70 Millionen Euro Kommanditkapital und 23 Millionen Euro an Genussrechten einer von ihm initiierten Immobilien KG wohl nur hin- und hergeschoben worden seien. 90 Prozent der Gelder seien weg und den Anlegern sollten10 Prozent ausgezahlt werden. Dann gab Herr Donhuysen bekannt, dass er die Gründungs- und Managementgesellschaften der Fonds in die Insolvenz geschickt habe, um die Fonds-Assets vor den Anwälten zu sichern (vgl. GoMoPa).

Der Bezug auf Malte Hartwieg mag nicht falsch sein und ist in der Sache der CGT KGs dienlich. Dieser Herr war auch mit der Gestaltung der Canada-Gold-Trust KGs befasst.

Herr Donhuysen war dabei – sicher gegen ein Entgelt – behilflich. Während bei dem o. b. Immobilien-KG die Verhältnisse klar sind – das Geld ist zu 90% weg und 10% sind noch vorhanden – stellt sich die Situation der vier CGT KGs ernster dar:

Das Geld soll in den KGs nicht mehr vorhanden sein, da es in Kanada an eine HGM zur Bezahlung zukünftiger Bemühungen beim Goldschürfen und an die Anleger geflossen sei.

Die letztgenannten Zahlungen hatten sich nicht aus betrieblichen Gewinnen ergeben. Sie sind aus dem Fundus gezahlt worden. §§ 172 Abs. 3 – 6 HGB zeigen auf, dass die Anleger diese Beträge zurückzahlen sollen /müssen.

Darüber ist viel geschrieben und gesagt worden. Da die Anfang 2015 eingesetzte Geschäftsleitung ihre Verpflichtungen darin sieht auch irreale Geschäftsmöglichkeiten zu verfolgen, um das noch in Zugriff zu erlangende Kapital einzusetzen, werden die Anleger in den KGs zahlen müssen bis die erhaltenen Zahlungen zurückgeflossen und verbraucht sind.

Die Geschäftsleitung hatte angekündigt im September einen weiteren Informationsbrief an die Kommanditisten schicken. Ich habe diesen Anfang Oktober hinterfragt – ohne dass bisher ein solcher Brief bei den Kommanditisten eingegangen ist. Das klingt nicht ermutigend oder Vertrauen erweckend. Auch ohne Bezug auf Herrn Donhuysen scheint Zuverlässigkeit „klein geschrieben“ zu werden. Das ist in Ihrem Sinne, liebe Anleger, zu bedauern.

Bisher hat keine Gruppe versucht eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, um die KGs auflösen zu können. Solange Geld fließt, muss das nicht im Interesse der befassten und honorierten Personen (Geschäftsführung, Treuhänder,…) sein. Insolvenzverwalter denken ähnlich. Es gibt auch Illusionen, nach denen der Goldpreis wieder steigen könnte (eine Gesellschaft namens PIM denkt auch so und ignoriert, dass dort einige Anleger bei USD 1900 /Feinunze eingestiegen sind.

Wenn ein Unternehmen die Goldförderung in Kanada wieder aufgreifen sollte, dann nicht mit diesen Vorgaben: Der Preis könnte auf USD 750 /Feinunze (Deutsche Bank AG) sinken, wenn die Zinsen wieder steigen. Darüber hinaus müsste die nicht „gut beleumundete Stelle“ die Sicherheit eines Goldfundes in Aussicht stellen.

Das ist nicht zu erwarten. Das Geld ist weg, das Gold nicht gefunden.

Sinnvoll kann nach Gesellschafterbeschluss nur die Liquidation der KGs sein. Die Interessengemeinschaft kann bevollmächtigt werden die Anträge zur Einladung für eine Gesellschafterversammlung zu stellen. Das können auch „Nicht-Mitglieder“, wenn sie eine Mitgliedschaft ab 01.01.2017 beantragen und dazu € 148 auf das Treuhandkonto des bisher beauftragten Rechtsanwalts einzahlen. Mitglieder können das weiter bleiben, wenn sie € 49 einzahlen. Hierzu reichen Mitteilung in einer Mail und Zahlungseingang unter Vermerk der Mitgliedsnummer.

Mit den für 2017 eingehenden Beträgen und weiteren Mitgliedschaften sowie Bevollmächtigungen kann die Interessengemeinschaft in Deutschland und bei Bedarf in Kanada tätig werden – ohne dort Anwaltsbüros zu beschäftigen. Sicher ist (s. Information aus dem September 2016), dass die HGM unter der selbst vor einigen Wochen postulierten Anschrift nicht auffindbar und auch nicht telefonisch zu erreichen ist.

Ich rate Ihnen dazu bis zum Ende des Jahres aktiv die Angelegenheit mit dem Ziel der Schließung der KGs voranzutreiben. Diese dienen im Moment dazu die Existenz der honorierten Personen zu berechtigten.

Teilen Sie mir Ihre Meinung zeitnah mit, so dass für 2017 eine qualifizierte Planung erfolgen kann. Bedenken sie, dass nach den ersten 30% – unabhängig von der aktuell vorhandenen Berechtigung – noch 70% gefordert werden könnten. Es ist rechtlich nicht klar, ob in den danach zwingend folgenden Insolvenzen der eingesetzte Verwalter diese Zahlungen anerkennt. Er könnte versuchen diese Beträge nach seinem Sinne als nicht zur Masse gehörig zu betrachten und als Gläubigervertreter diese zu 100% (nochmals) anzufordern.

Es liegt an Ihren Aktivitäten, ob Sie nicht nur die Beteiligungsbeträge abschreiben wollen, sondern zusätzlich zu Zahlungen an die KGs (bisher 30%, später mehr) 100% der Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zahlen möchten.

Realisieren Sie bitte, dass ich auf der Basis des Gleichheitsgrundsatzes ab 2017 nur die Kommanditisten betreuen und vertreten kann und darf, die insgesamt € 148 erbracht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen P. Müller

2016-10-20