Keine Frage das schreiben an die Anleger der Canada Gold Trust Fonds sorgt derzeit für einen riesen Wirbel. Darf ein Treuhänder solch ein Schreiben ohne Rücksprache mit dem Emittenten versenden, ja sogar ohne ihn zu informieren über solches sein Handeln?

 

Muss ein Treuhänder sogar so Handeln, wenn ihm Dinge bekannt werden, um seine Anleger zu schützen?

In diesem Fall eine sicherlich interessante Frage, denn Klaile hatte die Gelegenheit, nach unseren Recherchen, seine Fragen an eine kanadische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu stellen, die derzeit mit der Prüfung von Seiten Peter Prasch und Jörg Schmolinski beauftragt ist.

Nach uns vorliegenden Informationen, soll Stefan Klaile dieses Angebot, warum auch immer, nicht wahrgenommen haben. Der Vorstoß macht aber zu dem Zeitpunkt auch nur dann Sinn, wenn Stefan Klaile jetzt schon weiß – da ist was nicht in Ordnung, denn der Bericht seiner beauftragten Wirtschaftsprüfer steht ja noch aus.

Wir meinen, Peter Klaile hätte erst mal den Bericht abwarten sollen, den die Wirtschaftsprüfer bei ihm abliefern, danach vergleichen mit dem Bericht der kanadischen Wirtschaftsprüfer und dann mit den Verantwortlichen über das weitere Vorgehen diskutieren. Dann eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen hätte dann sicherlich Sinn ergeben.

Möglich, dass Stefan Klaile hier nicht mehr warten wollte, auch um sich selber zu schützen.
Warten wir nun die Diskussion ab, die im Netz und auf unserer Plattform dazu entstehen wird.