Liebe Mitglieder der Interessengemeinschaft

Der August 2016 ist gekommen. Der meteorologische Herbstbeginn steht bevor. Seit dem 17. Mai 2016 sind keine Publikationen zum Thema mehr auszumachen. Offensichtlich hat der Sommer früh begonnen, war nicht heiß genug, um an Gold zu denken!

Das ist für Initiatoren und Treuhänder nicht verdächtig. Die freuen sich, wenn sie einige Zeit Ruhe haben, nichts fragen, nichts beantworten müssen. So hören die Anleger und die von mir vertretene Interessengemeinschaft aus diesem elitären Kreis auch nichts. Die von den Kommentatoren erwartete Motivation fehlt, wie der erste Absatz dieses Beitrags darstellt. Nicht Betroffene, aber mit Gold Befasste publizieren, weshalb der Goldpreis pro Feinunze seit Jahresbeginn um etwa 25% gestiegen ist. Das hilft unseren Gesellschaften nicht.

Die letzte Gesellschafterversammlung liegt mehr als eineinhalb Jahre zurück – 29.01.2015.

Wir haben damals gelernt, dass undurchschaubare Ratschlüsse der Initiatoren dazu geführt hatten, dass die von Anlegern in die vier Kommanditgesellschaften eingebrachten Beträge, die mit ca. 47 Millionen Euro beziffert werden, in Provisionen, Ausschüttungen und zu undurchschaubaren und nicht definierten Empfängern verbraucht worden waren.

Der Geschäftsführer der neuen Komplementärin, Herr Döring, hat veranlasst, dass die Anleger vor einigen Monaten Mahnbescheide erhalten haben, wenn sie die nicht auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen gezahlten Ausschüttungen nicht an die Gesellschaften zurückgezahlt haben. Das ist bereits Thema in den letzten Publikationen dieser Interessengemeinschaft gewesen.

Hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert? Niemand hat darüber berichtet – auch nicht Herr Döring! Von an Mandaten interessierten Rechtsanwälten ist zu vernehmen, dass gegen die Mahnbescheide der Komplementärin Widersprüche einzulegen seien.

Richtig ist, dass Anleger nicht gutes Geld dem bereits investierten schlechten „nachwerfen“ sollten, wenn sie ihr monetäres Interesse isoliert sehen.

Richtig ist ebenso, dass die rechtlichen Grundlagen zur Einforderung nach der Erweiterung der §§ 172 HGB mit den Abs. 5 und 6 nicht zwingend gegeben sind. Der Passus im Gesellschafts-vertrag mit der angeblichen Berechtigung Ausschüttungen zurückzufordern ist nicht zwingend relevant.

Richtig ist nach wie vor, dass ein Insolvenzverwalter die gesamten Ausschüttungen zurückfordern wird, wenn die Gesellschaften mangels Liquidität insolvent werden.

Anschließend ff. rechtliche Auseinandersetzungen bleiben abzuwarten.

Das wäre nun die Aufgabe des Geschäftsführers, Herrn Döring, die Konsequenzen zu ziehen und einen Gesellschafterbeschluss zur Auflösung der Gesellschaften vorzuschlagen. Damit könnten Rückforderungen von Ausschüttungen vermieden werden.

In dieser Verbindung stellt sich die Frage, welches die Interessen von Herrn Döring außerhalb der Gesellschaften sind. Darüber könnten andere Kreise nachdenken.

Eine Illusion sollte jedoch auf jeden Fall nicht in den Gedanken der Kommanditisten verbleiben: Gold wird an den vorgesehenen Stellen in Kanada nie mehr gefördert werden. Das war den Verantwortlichen wahrscheinlich seit Oktober 2011 bekannt. Die geologischen, technischen und wirtschaftlichen Grundlagen zur Ausbeutung der Claims der HGM-Gruppe sollten selbst auf der Basis des damals höheren Goldpreises nicht vorhanden gewesen sein. Ähnliches liest sich zwischen den Zeilen des bei der letzten Gesellschafterversammlung am 29.01.2015 erörterten Gutachtens eines Unternehmens, das zwischenzeitlich insolvent ist. Ein weiterer erst jetzt bekannt gewordener Bericht aus Großbritannien unterstellt hohe Risiken und fragliche Erfolge bei der Suche nach Gold an der von der HGM vorgesehenen Stelle.

Schadensersatzansprüche können entstanden sein – nur gegen wen sollen sie geltend gemacht werden? Die Initiatoren sind nicht zu greifen. Der Begriff „zustellungsfähige Anschrift“ könnte für diese Herren als rechtliche Kuriosa abgelegt werden.

Daraus lassen sich Schlussfolgerung ziehen:

Einberufung einer neuen Gesellschafterversammlung mit dem Ziel der Auflösung jeder der Gesellschaften. Das müssen die Kommanditisten in Mehrheit entscheiden. Die Informationsveranstaltung 2016 war keine!

  1. Durchsetzbare Haftungsansprüche gegen Vermittler analysieren und anschließend geltend machen!
  2. Da bekannt ist, wohin die von den Kommanditgesellschaften an die HGM geflossenen Geldmittel überwiesen worden sind, wäre im Hinblick auf digitale und in der Folge möglicherweise quantentechnologische Möglichkeiten der nächsten Jahre zu versuchen die Empfänger zu finden. Mit Sicherheit wird das in Kanada keinen Erfolg haben. Dort werden Straftaten nur dann verfolgt, wenn sie sich gegen einen kanadischen Staatsbürger oder kanadische Gesellschaften gerichtet haben. HGM ist kanadisch, aber nicht geschädigt, sondern Schädiger.
  3. Verzicht auf jede weitere Maßnahme an irgendeiner Stelle Gold zu finden, das i. V. m. den Ansprüchen gegen die HGM-Gruppe erhofft werden könnte.

Die Kommanditisten und die daraus gebildete Gruppe der Mitglieder dieser Interessengemeinschaft sollten eine Initiative ergreifen, um gemeinsam die o. b. Positionen 1 – 3 zu prüfen und das Erforderliche zu veranlassen. Ich bitte die Mitglieder mitzuteilen, ob sie diese Vorschläge verfolgen wollen. Im Anschluss müsste geprüft werden, ob auf diese Weise genügend Stimmen zur Einberufung einer Versammlung der Kommanditisten gewonnen werden können.

2016-08-28                             Jürgen P. Müller MBA