Sehr geehrte Mitglieder der Interessengemeinschaft,

Sie haben sich vor einigen Jahren an einer der vier Kommanditgesellschaften beteiligt. Ihre Motivation waren Möglichkeit und Hoffnung mithilfe einer kanadischen, angeblich etablierten Gesellschaft mit Maßnahmen zum Schürfen von Gold aus den Erlösen Vermögenswerte aufzubauen. Leider hatte keine der Kommanditgesellschaften den Erfolg, dass die kanadische Henning Gold Mines aus Erlösen Kapital an sie übertragen hat. Ende Januar 2015 wurde die Problematik in einer Gesellschafterversammlung für alle vier Kommanditgesellschaften offensichtlich.

Sie müssen heute realisieren, dass mithilfe der Initiatoren keine Geschäfte zu erwarten sind, aus denen Gewinne mit Gold entstehen könnten. Vielmehr ist heute davon auszugehen, dass die nach Kanada übertragenen Mittel entweder gar nicht zu Bemühungen eingesetzt wurden oder die Bemühungen erfolglos waren. Das Ergebnis ist das gleiche.

Sie haben heute als Gesellschafter die Möglichkeit Forderungen zu Rückzahlungen der erhaltenen Ausschüttungen an die Gesellschaften abzulehnen. Da in diesem Zusammenhang rechtlich gegen Sie vorgegangen worden ist und einige der Prozesse noch schweben, sollten Sie die Möglichkeit ergreifen sich der dagegen zu wehren. Die Interessengesellschaft für die Kommanditgesellschaften leistet administrative Arbeit, um Forderungen zurückzuweisen und, sofern erforderlich, qualifizierte Rechtsanwälte einzusetzen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Mitglied unserer Interessengemeinschaft werden. Ich bitte Sie deshalb diese Chance zu prüfen und zu nutzen.

Kosten bzw. Aufwendungen können für Sie entstehen, wenn eine oder mehrere Gesellschaften zahlungsunfähig werden und Insolvenzverwalter dann rechtmäßig beginnen die Ausschüttungen in voller Höhe zurückzufordern. Rechtmäßig wird dies nur für einen Teil der gesamten Ausschüttungen rechtmäßig sein, weshalb Sie in diesem Bereich rechtlicher Beratung bedürfen.

Sofern Sie noch nicht Mitglied unserer Interessengemeinschaft sind können Sie beitreten. Dafür ist der Mitgliedsbeitrag für die Gründung (Euro 149,00) und für 2017 (Euro 49,00) zu erbringen. Die Beträge werden auf einem Rechtsanwalts-Anderkonto eingezahlt. Es ist zu vermeiden, das die Gesellschaften nicht weitere Beträge von Ihnen fordern werden. Realisieren Sie bitte den Erfolg bereits dann, wenn Sie nicht gezwungen werden Beträge aufzubringen. Wir verweisen auf das Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Röhlke, das Ihnen zugegangen sein sollte – wenn nicht, bitte anfragen!

Als Mitglied in der von mir geleiteten Interessengemeinschaft werden Sie Zugang zu deren Website und auch zu Rechtsanwälten erhalten, die Ihren Fall persönlich gern betreuen. Ein Antrag zur Interessengemeinschaft ist diesem Schreiben – sofern möglich, digital – beigefügt. Nutzen Sie die Zeit, denn jeder Tag der Inaktivität kann für Sie teuer werden!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen P. Müller  MBA

Wilhelm Leuschner-Straße 160 A;  64347 Griesheim

Telefon             06074 697 177;            Fax                   06074 697 179