Sehr geehrte Mitglieder der Interessengemeinschaft,

seit der Gründung ist eine lange Zeit vergangen, in der Hoffnungen geschwunden sind mit den Gewinnen aus der Vermarktung von in Kanada gefundenem Gold das eigene Vermögen durch Wertsteigerungen zu vergrößern. Dabei sei an drei Sachverhalte erinnert:

Investiertes Geld musste in qualifizierte Hände gelangen und damit das Schürfen nach dem Edelmetall beginnen zu können.

  1. Nach allen Mühen muss an den ausgewählten Stellen das gesuchte Gold in dem Umfang gefunden werden, dass der Erlös größer ist als die Investition.
  2. Der Goldpreis entwickelt sich trotz der motivierenden Beiträge im Handelsblatt (04.07. und 14.09.2016) trotz der Steigerungen am Jahresanfang nicht weiter nach oben. Er wird durch die niedrigen Zinsen (noch) oben gehalten. Damit ist aufgrund der Schürfkosten die Rentabilität der Maßnahmen in Kanada fraglich.

Kein ernsthafter Unternehmer wird in Kanada dieses Risiko eingehen.

 

Bei den letzten Gesellschafterversammlungen Ende Januar 2015 wurde festgestellt, dass von den Kommanditisten investierte Mittel zum großen Teil nicht an den Stellen angekommen ist, wo das Gold zu suchen war. Es wurde nachgewiesen, dass Zahlungen nach Polen und auf die Britischen Jungferninseln gelangt sind. Es wurde nicht nachgewiesen, ob jemals Bemühungen begonnen worden sind Gold zu schürfen. Die Präsentation des Verkaufs von Gold durch HGM ist kein Beweis, dass dieses aus den Bemühungen des Schürfens hervorgegangen ist.

Es folgten viele Versprechungen und Behauptungen, dass Verhandlungen über den Verkauf der Schürfrechte im Gange seien. Seitdem sind 20 Monate vergangen. Anfang 2016 hat eine Informationsveranstaltung in Stuttgart stattgefunden, nach der zu erwarten war, dass die Kommanditgesellschaften entweder mit „frischem“ Kapital versehen werden oder zeitnah insolvent würden.

Nichts von alledem ist geschehen. Ein Teil der Mitglieder dieser Interessen-gemeinschaft hat die Rückzahlung von 30% der erhaltenen Ausschüttungen an die Gesellschaften geleistet, ein anderer Teil wehrt sich dagegen.

Richtig ist, dass eine Rückforderung von betriebswirtschaftlich nicht bewirkten Zahlungen nach § 172 Abs. 4 HGB rechtmäßig ist. Die Anforderung muss gegenüber Gläubigern, nicht jedoch gegenüber der Geschäftsleitung erfüllt werden. Hinzu kommt, dass die vom Gesetzgeber in den letzten Jahren im gleichen Paragraph eingefügten Abs. 5 und 6 im Zusammenwirken mit Abs. 3 die Berechtigung zur Rückforderung auch von Gläubigern fraglich machen.

Für die Interessengemeinschaft habe ich bei der Treuhänderin und der Geschäftsleitung mehrfach dazu angefragt ohne eine qualifizierte Antwort zu erhalten. Seit der o. b. Informationsveranstaltung war es mir nicht möglich Herrn Klaile telefonisch zu erreichen. Seine Mitarbeiter /innen brachten ausreichend Gründe vor, warum dies nicht möglich sei. Nicht ein Rückruf erfolgte.

Von einem der Mitarbeiter aus dem Büro der Treuhänderin habe ich erfahren, dass zum Ende dieses Monats ein Schreiben an die Kommanditisten vorbereitet würde. In diesem würde – wie schon so oft – auf einen möglichen Käufer der Schürfrechte Bezug genommen. Diesen Brief werde ich unmittelbar nach Eingang im Oktober kommentieren.

Sie als Mitglieder der Interessengemeinschaft sollten daraus lernen, dass alles versucht wird die Existenz der Kommanditgesellschaften – und damit auch der Beauftragten und Geschäftsleitung – zu sichern. Wirtschaftliche Erfolge wurden wie immer nicht in Aussicht gestellt. Sie als Kommanditisten sollten sich fragen, was der Sinn des Bestands der Gesellschaften ist:

Richtig ist, dass eine Insolvenz eine Rückforderung von 100% der an Sie geleisteten Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter zur Folge hätte. Dabei stellt sich die Frage, ob die von einigen von Ihnen geleisteten 30% darauf angerechnet werden.

Bis zum Verbrauch der Mittel sollen in Kanada Bemühungen in die Wege geleitet werden die angeschlossenen Maßnahmen der HGM weiterzuführen oder gegen die HGM Insolvenz anzumelden. An dieser Stelle bin ich der Meinung, dass weder die eine noch die andere Maßnahme zu Mitteln führt, die Ihnen als Kommanditisten zugute kommen. Strafrechtliche Verfolgungen sind in Kanada ausgeschlossen, wenn kein Kanadier geschädigt worden ist. Soweit die dortige strafrechtliche Situation! Selbst CETA würde ab 2017 nichts bewirken, da dazu ein Handel stattfinden oder stattgefunden haben müsste.

Die einigen von Ihnen zu „Goldbonus“ von HGM zugegangenen Schreiben sind für die Kommanditgesellschaften nicht relevant. Andererseits vertritt die Interessen-gemeinschaft nicht die Aktionen in Verbindung mit „Goldbonus“. Am Rande sei bemerkt:          Das Schreiben selbst nährt mit seiner Ignoranz Befürchtungen.

Mehr noch:   Den Anschluss mit der Telefonnummer in dem Schreiben gibt es nicht, ein Büro der HGM an dieser Anschrift auch nicht.

Als Mitglieder der Interessengemeinschaft rate ich Ihnen selbst die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu fordern. Sie sollten versuchen eine Mehrheit i. V. m. Nichtmitgliedern zu finden. Von Seiten der Interessengemeinschaft könnten Maßnahmen gemeinsam mit einigen der beauftragten Anwaltskanzleien bewirkt werden. In diesem Zusammenhang werde ich „vorfühlen“.

Da ich Ihre Interessen im Rahmen der Gemeinschaft in beschränktem Rahmen wahrnehmen darf und dies durch die avisierte Kontaktaufnahme tun werde, bitte ich Sie mich zu informieren, wenn sie als einzelnes Mitglied mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind. Über die Tagesordnung kann nach einem qualifizierten Beschluss diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen P. Müller MBA