Sehr geehrte Kommanditistinnen und Kommanditisten der CGT KGs I – IV,

im März 2016 habe ich die Informationen erhalten, die ich von Xolaris aufgrund des Protokolls zur Informationsveranstaltung vom 29.01.2016 erhalten hatte. Ich selbst hatte an der Veranstaltung teilgenommen, die sich durch eine rege Diskussion aller Anwesenden ausgezeichnet hatte..

Zusammen mit den Rechtsanwälten der Fondsgesellschaften prüft die Fondsgeschäftsführung insbesondere nach insistierenden Anfragen der anwesenden Kommanditisten nach eigenen Angaben alle Möglichkeiten und Maßnahmen den Schaden der Kommanditisten zu vermindern. Diese wird sie umsetzen, sofern sie im Interesse der Anleger sind. Mit dem Insolvenzantrag der HGM sollen die im Protokoll erläuterten Punkte durchleuchtet werden.

Ansprüche gegen die Initiatoren der HGM werden geprüft. Teilklagen werden nach den letzten Informationen vorbereitet, sofern diese im wirtschaftlich vertretbaren Aufwand eingereicht werden können. Die Schwierigkeiten der Realisierung wurden auf der Informationsveranstaltung erläutert und im Protokoll wiedergegeben. Auf der anderen Seite waren die Forderungen der früheren Komplementärin zurückzuweisen.

Die Rückforderung der Ausschüttungen ist im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften festgehalten und in Absprache mit den Rechtsanwälten erfolgt. Sie müssen als Kommanditisten Ihre persönlichen Interessen und Risiken einschätzen:

1.Unterstellt, dass die Gesellschaften keine Erlöse aus Goldschürfung erwarten können, sollte eine geregelte Weiterführung mit vernünftigen Maßnahmen propagiert werden. Dazu wird auch dann Geld benötigt, wenn keine Rechtsanwälte in Kanada beauftragt werden. Ihre Teilrückzahlung von vorher zugeflossenen Geldern – die nicht als Ausschüttungen zu definieren sind – wird die Kommanditgesellschaften am Leben halten. Dies sollte Ihr Ziel sein – unabhängig davon, ob Sie die Rückzahlung als rechtmäßig empfinden oder nicht.

2.  Im Fall einer Insolvenz wird der Insolvenzverwalter wird dieser 100% Ihrer damaligen Zuflüsse zurückfordern. Dagegen können Sie sich mit    Sicherheit nicht mit Erfolg wehren.

Die schriftlichen Abstimmungen hatte ich hinterfragt. Angeblich beziehen sich diese nicht auf die Empfehlung der Xolaris Verwaltungs GmbH. Zu den Darstellungen der Xolaris…, die ich im Folgenden wiedergebe, wäre zu diskutieren.

Der Abstimmungspunkt Top 2 lautet

„Entlastung der Komplementärin Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH für das Jahr 2014“.

Diesen haben die Anleger mit großer Mehrheit abgelehnt, also der Canada Gold Verwaltungs GmbH keine Entlastung erteilt, so wie von der Xolaris Verwaltungs GmbH empfohlen.

Ebenso verhält sich dies bei Top 3 „Entlastung der Kommanditistin Canada Gold Trust Management GmbH für das Jahr 2014.

Den Gesamtkomplex werde ich noch bis Ende April 2016 hinterfragen. Das Ergebnis werde ich Ihnen im nächsten Informationsbrief mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen P. Müller MBA