Sehr geehrte Kommanditistinnen und Kommanditisten der CGT KGs I – IV,

im März 2016 habe ich die Informationen der Xolaris aufgrund des Protokolls zur Informationsveranstaltung vom 29.01.2016 kommentiert. Ich selbst hatte an der Veranstaltung teilgenommen, die sich durch eine rege Diskussion aller Anwesenden ausgezeichnet hatte (s. Informationen aus März 2016). Die für Anleger ernüchternden und nicht von allen Kommanditisten realisierten Sachverhalte habe ich i. V. m. den Abstimmungen durchgesehen.

Korrekt wurde die gemäß Kleinanlegerschutzgesetz 2015 für KGs nicht zulässige Bezeichnung als „Fonds“ nicht mehr verwendet. Die Hintergründe der den Kommanditisten m. E. in 2015 übersandten Berichte sollten die beigefügten Abstimmungsergebnisse beeinflussen. Aus den Berichten und der Mail von XOLARIS beigefügten – auch Ihnen von dort übersandten – Folien und dem Protokoll ist zu entnehmen, dass die Anleger nicht damit rechnen können einen Rückfluss ihres Anlagekapitals aus Erfüllung des Unternehmenszwecks – wirtschaftliche Erfolge aus der Goldschürfung in BC, Kannada – zu erhalten. Zu den Abstimmungen waren Empfehlungen abgegeben worden.

Vielmehr scheint es i. S. d. Kommanditisten wirtschaftlich sinnvoller die KGs liquide zu halten und u. U. nach Erkenntnis der Gegenstandslosigkeit weiterer Bemühungen zur Erfüllung des Geschäftszwecks zu liquidieren. Insolvenzen hätten m. E. zur Folge, dass Insolvenzverwalter – als außenstehende Gläubiger i. S. v. § 171 (4) HGB n. F. – die Ausschüttungen in ihrer Gesamtheit einfordern und nicht nur die bisher von der Gesellschaft geforderten 30%. Auf dieses Risiko verweise ich die Kommanditisten bei Anfragen. Die Auslegung des BGH-Urteils zur Rückforderung von nicht auf betrieblichen Ergebnissen begründeten Ausschüttungen in Bezug auf § 171 (3), (4), (6) HGB n. F. wurde im Protokoll nicht analysiert? Danach könnten u. U.  nur Gläubiger zur Rückforderung von unberechtigten Ausschüttungen (= nicht erfolgte Einlagen) berechtigt sein.

Die Definition von „Gläubigern der KGs“ wäre von Bedeutung.

Wird die Verfolgung der HGM und ihrer Initiatoren im Hinblick auf die erwartete Gegenstandslosigkeit eingestellt, da dafür von den KGs eingesetzte Gelder ergebnislos „verpuffen“ dürften? Nach den Ausführungen von Herrn Dr. hc Döring ist eine Verfolgung der HGM mit Problemen behaftet und wegen hoher Vorkosten bei zweifelhaftem Ergebnis nicht kalkulierbar, also unrealistisch.

Welche Ergebnisse sich für die Gewerbesteuer und deren mögliche Zahlungsfälligkeit andeuten, wurde auf meine Anfrage hin nicht beantwortet.

Bei Lektüre der Abstimmungsergebnisse, deren korrekte Wiedergabe ich nicht anzweifle, ist mir aufgefallen, dass von mir subjektiv nicht zu erwartende Abstimmungsergebnisse erzielt wurden. Ich werde das Verhältnis der Empfehlungen zu den Abstimmungen rechtlich analysieren lassen.

Die Kommanditisten werde ich anschließend informieren. XOLARIS hat mir ihre Auffassung zu Empfehlungen und Abstimmungen mitgeteilt. Ich habe dies bisher nicht erneut kommentiert, werde dies jedoch nach rechtlicher Prüfung tun.

Der Abstimmungspunkt Top 2 lautet:

„Entlastung der Komplementärin Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH für das Jahr 2014“.

Diesen haben die Anleger mit großer Mehrheit abgelehnt, also der Canada Gold Verwaltungs GmbH keine Entlastung erteilt, so wie von der Xolaris Verwaltungs GmbH empfohlen. Ebenso verhält sich dies bei Top 3 „Entlastung der Kommanditistin Canada Gold Trust Management GmbH für das Jahr 2014. Dieser Teil der Abstimmungen scheint korrekt das Interesse der Anleger zu spiegeln.

Wie wird zum Bestand der KGs weiter verfahren? Ist es vertretbar diese über Gebühr lange „am Leben“ zu erhalten? Herr Dr. hc Döring will über ein Jahr versuchen (erneut?) vielleicht vorhandenes Gold fördern zu lassen. Dazu habe ich mich in einer öffentlichen Kommentierung geäußert.

Ich meine, dass Gold dort ist, wo es gefunden wird (Zitat Ende).

Zusammen mit den Rechtsanwälten der Fondsgesellschaften wollte die Fondsgeschäftsführung, insbesondere nach insistierenden Anfragen der anwesenden Kommanditisten alle Möglichkeiten und Unternehmungen prüfen, um den Schaden der Kommanditisten zu vermindern. Dies wollte sie gem. Äußerungen während der Informationsveranstaltung am 29.01.2016 umsetzen, sofern sie im Interesse der Anleger sind. Mit dem Insolvenzantrag der HGM sollen die im Protokoll erläuterten Punkte durchleuchtet werden.

Ansprüche gegen die Initiatoren der HGM werden lt. Herrn Dr. hc Döring auch im April 2016 noch geprüft. Teilklagen werden nach den letzten Informationen vorbereitet, sofern diese mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand eingereicht werden können. Die Schwierigkeiten der Realisierung wurden auf der Informationsveranstaltung erläutert und im Protokoll wiedergegeben. Auf der anderen Seite waren die Forderungen der früheren Komplementärin an die KGs I – IV zurückzuweisen.

Die Rückforderung der nicht durch betriebliche Ergebnisse gedeckten Auszahlungen von den Kommanditisten ist im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaften festgehalten und in Absprache mit Rechtsanwälten erfolgt. Theoretisch zu beachten wäre § 172 (5) HGB n. F., wenn Bilanzbeschlüsse zur den Auszahlungen vorgelegen hätten. Sie müssen als Kommanditisten Ihre persönlichen Interessen und Risiken im Hinblick auf die relevanten Absätze des § 172 HGB in der neuen Fassung einschätzen:

  1. Unterstellt, dass die Kommanditgesellschaften keine Erlöse aus Goldschürfung erwarten können, sollte eine geregelte Weiterführung mit vernünftigen Maßnahmen propagiert werden. Dazu wird auch dann Geld benötigt, wenn keine Rechtsanwälte in Kanada beauftragt werden. Ihre Teilrückzahlung von vorher zugeflossenen Geldern – die nicht als Ausschüttungen zu definieren sind – wird die Kommanditgesellschaften am Leben halten. Dies sollte Ihr Ziel sein – unabhängig davon, ob Sie die Rückzahlung als rechtmäßig ansehen, empfinden oder nicht.
  2. Im Fall einer Insolvenz wird der Insolvenzverwalter 100% Ihrer damaligen Zuflüsse zurückfordern. Dagegen können Sie sich mit Sicherheit nicht  mit Erfolg wehren.
  3. In der Konsequenz könnte die Schadensminderung in der möglichst schnellen Liquidation der KGs I – IV bestehen. Dazu bestand bei der Informationsveranstaltung inoffizieller Konsens. Herr Dr. hc Döring will das wohl anders gestalten…

Sie als Kommanditisten haben sich vor Jahren an den Gesellschaften beteiligt, weil sie erwartet haben, dass die von ihnen finanzierte Suche nach Gold von Erfolg behaftet sein müsste.

Zumindest bei den Gesellschaften, an denen Sie sich beteiligt haben, ist dies nicht der Fall. Dabei sollte Einigkeit bestehen, dass mit oder ohne Bemühungen kein Gold gefunden worden ist. Die einmalige Präsentation von Gold ist mit Zweifeln besetzt. Ist dieses Gold überhaupt nach Schürfen erlangt oder nur präsentiert worden?

Der in US-Dollar am Markt gezahlte Preis für die Feinunze Gold (31,1 g) unterliegt der Spekulation. Hinzukommt, das Gold in den vergangenen Jahrzehnten als Reservehafen galt, wenn die Wirtschaft keine Erfolge in anderen Initiativen erwarten ließ. Hier primär angesetzt, müsste und wird der Goldpreis fallen, wenn sich die Wirtschaft des nordamerikanischen Kontinents zum einem, ergänzt durch die weltweiten Erfolge anderer Staaten, positiv entwickelt. Davon kann für den Rest dieses Jahrzehnts ausgegangen werden. Dieser Logik folgend müsste der Goldpreis fallen.

Viele Publikationen beschäftigen sich mit dem Goldpreis, der auch maßgeblich ist für die Aktienkurse der Goldminen in allen relevanten Staaten der Welt. Hoffnungswerte sind Inhalt dieser Beiträge, die meist nichts beschönigen, aber dennoch auf die möglicherweise positive Zukunft für den Goldpreis hinweisen. Es stellen sich die beiden Fragen, ob diese Ausführungen begründet werden können und ob dies für die Kommanditisten der KGs I – IV Relevanz besitzt.

Das Comeback der Goldminen (FAZ-Finanzen 2016-03-16) soll aus der Entwicklung des Goldpreises in 2016 (+ 18%) resultieren. Die wichtigste kanadische Minenaktie ist seit September 2015 um fast 80% gestiegen; die Erfolge anderer Minenaktien liegen alle über 50%. Das KGW liegt meist – übertrieben hoch – bei 30.  Wenn die Gewinne der Minen steigen, bedeutet dies nicht, dass in bisher ergebnislosen Minen Gold gefunden wird.

Der Goldpreis ist in den letzten Jahren zunächst um 50% gefallen, was sich heute auf 40% vermindert hat. Der Kurs liegt knapp über USD 1230 /Feinunze und schwankt geringfügig. Die als Beispiel angeführte Minengesellschaft Barrick erwartet langfristig ca. USD 1200 als Kurs bei einer Erwartung von USD 1000 für 2016. Fachleute erwarten einen Mittelwert von USD 1100.

Die Deutsche Bank AG erwartet USD 750 – ohne Interesse an der Goldförderung.

Die aktuellen Produktionskosten werden bei Barrick in Kanada mit USD 831 /Feinunze ausgewiesen. Durch Rationalisierung soll der Wert zeitnah bei USD 775 – 825, 2019 bei 700 liegen. Herr Schwarz nannte als Gutachter bei der Versammlung am 28.01.2015 Nettokosten von USD 600 – 800 für gefundenes Gold. Dabei sind die Fehlförderungen nicht berücksichtigt.

Zum Abschluss stellt sich die Frage, ob weiter alles glänzt, was Gold ist (FAZ – ebda.)

  • wenn es in „eight mile“ gefunden wird. Fachleute wie Thomas Polleit von der DEGUSSA meint, dass Gold – seriös betrachtet – bei positiver Bewertung in fünf bis zehn Jahren einen soliden Preis aufzeigen kann.

Positiv lassen sich mit diesen Perspektiven die hoch risikofreudigen Spekulanten unter den Kommanditisten der KGs I – IV ansprechen. Aber die bekommen das Gold heute nicht zum Preis von 2020 – 2025, sondern nur den Erlös des evtl. geförderten Golds.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen P. Müller MBA