Ihre Beteiligung an der Interessengemeinschaft der Kommanditgesellschaften I bis IV (KGs) der CGT (Komplementärin: Xolaris Verwaltungs GmbH, Berlin)

 

 

Sehr geehrtes Mitglied,

 

Sie haben sich vor Jahren an einer der o. b. Kommanditgesellschaften beteiligt. Leider haben diese Ihre Erwartungen nicht erfüllt. Sie sind deshalb eine Interessengemeinschaft gebildet, die begonnen hat, die „umgeleiteten“ Investitionen zu finden.

Finden und Erhalten sind zweierlei. Die Fa. HGM ist unter den aktuell genannten Telefonnummern (existieren nicht) und auch der Anschrift nicht zu erreichen.

Durch Xolaris Verwaltungs GmbH, vertreten durch Herrn Döring, haben Sie von den Perspektiven des Verkaufs der HGM-Anteile erfahren. Ein Kapitalzufluss oder -rückfluss aus den KGs wurde Ihnen nicht zeitlich fixiert in Aussicht gestellt. Rechtlich besteht dazu auch kein Anspruch.

Bedenken Sie, ob Sie als Unternehmer ein Goldschürf-Unternehmen erwerben würden, das – über Jahre bemüht – keine Schürferfolge hatte. Es steht in Frage, ob das Auffinden von Gold – in welcher Form auch immer – die Kosten mit einer Marge abdecken kann:

  1. Die Schürf- und Nebenkosten können bis zu € 800/pro Feinunze (31,1 g) betragen.
  2. Die Höhe des Goldpreises ist zurzeit schwankend und kann € 1.000 unterschreiten.

Ich wende mich deshalb an Sie mit dem Ziel die Bemühungen um ein Auffrischen der Beteiligungen zu vermeiden. Einige Anleger haben sich in unserer Interessengemeinschaft organisiert. Sowohl diese als auch die von Rechtsanwälten individuell Betreuten und nicht Engagierten sind Ziel dieses Schreibens.

Einem Anleger ist es gelungen, in Anerkenntnis der Verpflichtung zur Rückzahlung eines Teils der Ausschüttung (30 %) vom Gericht eine Aufrechnung mit Schadensersatz in Aussicht gestellt zu bekommen. Dessen Gesamtsumme könnte die individuelle Beteiligungshöhe überschreiten. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft werden entsprechend beraten. Die vorhandenen Gelder dürften nicht für alle ausreichen. Eine Durchsetzung kann nur durch die Interessengemeinschaft erfolgen, deren Existenz durch Beiträge gesichert sein muss.

Für Sie ergeben sich folgende Wahlmöglichkeiten:

Sie verzichten mangels wirtschaftlichen Ergebnisses auf Ihre Beteiligung, der Rückforderung und sehen der Anforderung des Insolvenzverwalters und deren Rückforderung aller an Sie geleisteten Ausschüttungen entgegen.

Für Sie ergeben sich folgende Wahlmöglichkeiten:

 

  1. Sie verzichten mangels wirtschaftlichen Ergebnisses auf Ihre Beteiligung, der Rückforderung und sehen der Anforderung des Insolvenzverwalters und deren Rückforderung aller an Sie geleisteten Ausschüttungen entgegen.
  2. Als Mitglied der Interessengemeinschaft zahlen Sie € 49,00 für deren Fortführung in 2017 auf das o. b. Konto des mit der Treuhandschaft beauftragten Rechtsanwalts Urs Erös ein.
  3. Die Mitglieder sollten die Auflösung der KGs mit Wirkung vom 01.04.2017, unabhängig vom Erfolg der Beitreibung von Beträgen betreiben. Der Zeitumfang ist aktuell nicht abzusehen.
  4. Sie streben als Mitglied vor Auflösung der KGs den Prozessweg im Rahmen eines Schadensersatzes an. Dessen Chancen bewerte ich mit 50 %. Dazu müssen Sie bis zum 31.03.2017 einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl Auftrag erteilen.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Unterstützung aufgrund des Proporzes den Mitgliedern allein aufzeigen können. Um weiteren Schaden und Punkt 1 dieser Aufstellung abzuwenden, müssen Sie im vorgenannten Sinne aktiv werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen P. Müller MBA